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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Bestellungen und Lieferungen liegen die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Erfal zugrunde. Hiervon abweichende Bedingungen der Kunden gelten nicht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Insbesondere bei telefonischen Bestellungen geht das Risiko der Richtigkeit der Bestellung zu Lasten des Bestellers.
Das Angebot kann entweder durch Zusendung der bestellten Ware oder einer Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Wochen angenommen werden.
3. Preise
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Auslieferung ist die Firma Erfal berechtigt, den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz zu berechnen.
Die Firma Erfal behält sich die Berechnung der Frachtkosten einschließlich der dadurch zusätzlich notwendigen Verpackungen vor.
Bei Bestellungen von Mindermengen wird ein Zuschlag entsprechend der aktuellen Preisliste erhoben.
Für notwendige Sonderverpackungen berechnet die Firma Erfal den Selbstkostenpreis.
4. Lieferzeit
Angaben über Lieferzeiten sind ohne besondere Vereinbarung unverbindlich. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Firma Erfal liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Teillieferungen sind jedoch zulässig. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Firma Erfal nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die Firma Erfal dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung ein Schaden, in Folge eigenen Verschuldens der Firma Erfal, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede Woche der Verspätung 0,5%, höchstens jedoch 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wurde.
5. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Im Falle des Verzuges ist die Firma Erfal berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen. Der Firma Erfal ist es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Die Firma Erfal ist berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf rückständige Zinsen und Kosten, sodann auf rückständige Forderungen zu verrechnen.
6. Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr spätestens mit Absendung auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Erfal behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrage vor. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er der Firma Erfal unverzüglich davon Kenntnis zu geben. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware seinerseits gegebenenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die dem Besteller aufgrund dieser Veräußerung zustehenden Forderung gegen den Erwerber tritt der Besteller hiermit an die Firma Erfal ab. Der Besteller ist verpflichtet, eingehende Zahlungen aus der Veräußerung an die Firma Erfal weiterzuleiten.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für die Firma Erfal vorgenommen. Wird die Ware mit anderen und nicht der Firma Erfal gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma Erfal das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Die Firma Erfal verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers in soweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8. Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen, die die Firma Erfal zu vertreten hat, wird die Firma Erfal die Ware nach eigener Wahl umtauschen oder den Mangel auf kostengünstigste Weise beseitigen.
Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die Firma Erfal verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, jedoch nur Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist die Firma Erfal zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Erfal beruht. Ferner auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Versendung der Ware. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich der Farbe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Design u.a. im textilen Bereich können nicht beanstandet werden. Bei erkennbaren Mängeln sind Mängelrügen ausgeschlossen, wenn bereits mit der Verarbeitung der Ware begonnen wurde. Im übrigen sind Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung vorzunehmen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erscheinen zu rügen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind normale Abnutzung sowie Verschleißteile.
9. Rücknahme
Die Firma Erfal entscheidet im Einzelfall, ob sie Retouren zurücknimmt, die nicht Gewährleistungsansprüche des Bestellers betreffen, sondern beispielsweise auf Falschbestellungen zurückzuführen sind. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Voraussetzung für eine Rücknahme ist, dass die Rücksendung der Ware zuvor mit der Firma Erfal abgestimmt wurde, die Ware keine Beschädigungen aufweist und sich in der Originalverpackung befindet. Wird die Ware durch die Firma Erfal zurückgenommen, berechnet diese in jedem Einzelfall eine Handling-Pauschale entsprechend der aktuellen Preisliste. Diese wird von der zu erteilenden Gutschrift abgezogen. Artikel, deren Auslieferung mehr als 12 Monate zurückliegt, sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.
10. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bzw. Sonderabmachungen bedürfen der Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Falkenstein.
Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und ergeben sich aus diesem Vertragsverhältnis Streitigkeiten, so ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Firma Erfal zuständig ist. Die Firma Erfal ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine Vertragsbestimmung zu ersetzen, die dem beiderseitigen Vertragswillen entspricht.



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