Zum Inhalt springen

Qualität & Umwelt

erfal ISO Zertifikat 9001

Qualitätsmanagement

Als Hersteller von Sonnen- und Insektenschutzsystemen legt erfal kontinuierlich sehr viel Wert auf einen hohen Technologisierungs- und Automatisierungsgrad der Produktionsabläufe in den einzelnen Abteilungen, optimierten Prozessabläufen und die Einhaltung hochgradiger Qualitätsparameter. Das Unternehmen arbeitet seit 2004 auf der Grundlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, wodurch neben einer kontinuierlichen Optimierung der Unternehmensabläufe auch sinkende Prozess- und Reklamationskosten, eine hohe Motivation der Mitarbeiter und Zufriedenheit der Kunden zu verzeichnen sind.

AEO Logo erfal Qualität & Umwelt

AEO ZERTIFIZIERUNG

Durch das für erfal zuständige Hauptzollamt Erfurt wurde das Unternehmen im März 2023 als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert. Dieser Status verdeutlicht, dass erfal ein sicherer Geschäftspartner für alle anderen exportierenden und importierenden Unternehmen ist.
Zugleich wird mit der Bewilligung bescheinigt, dass erfal den umfangreichen Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards entspricht.

Erklärung zur REACH-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Zudem wurden diverse Erlasse wie die EU-Nickelrichtlinie durch REACH ersetzt. Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Die erfal GmbH & Co. KG versichert auf Basis von Lieferentenerklärungen, dass keine Erzeugnisse geliefert werden, welche Stoffe der aktuellen Kandidatenliste https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table gem. Art. 59 (1) der REACH-Verordnung in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten. Sobald Erkenntnisse vorliegen, dass Stoffe der jeweils aktuellen Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) in den gelieferten bzw. zu liefernden Erzeugnissen, sowie deren Verpackungen eingesetzt werden, wird die erfal GmbH & Co. KG unaufgefordert darüber informieren.